+CRY-13 Umgang mit kompromittierten Schlüsseln
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CRY-13 Umgang mit kompromittierten Schlüsseln

1. Übersicht

Bezeichnung Standard
CRY-13.01B

Der Cloud-Anbieter steuert die Nutzung kompromittierter kryptographischer Schlüssel, um sicherzustellen, dass sie nur unter kontrollierten Umständen und ausschließlich zur Entschlüsselung oder Verifikation (im Fall von Signaturschlüsseln) verwendet werden, unter Einhaltung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen.

CRY-13.02B

Der Cloud-Anbieter benachrichtigt betroffene Cloud-Kunden unverzüglich darüber, dass ihre Schlüssel kompromittiert wurden und nicht länger für Verschlüsselung oder Signaturen verwendet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung