+ΕΝΟΤΗΤΑ 1 Συμβούλιο εποπτών
---+Artikel 40 Zusammensetzung
------+Άρθρο 40 1.
------+Άρθρο 40 2.
------+Άρθρο 40 3.
------+Άρθρο 40 4.
------+Άρθρο 40 5.
------+Άρθρο 40 6.
------+Άρθρο 40 7.
---+Artikel 41 Interne Ausschüsse
------+Άρθρο 41 1.
------+Άρθρο 41 2.
------+Άρθρο 41 3.
------+Άρθρο 41 4.
------+Άρθρο 41 5.
------+Άρθρο 41 6.
---+Artikel 42 Unabhängigkeit des Rates der Aufseher
------+Άρθρο 42 1.
------+Άρθρο 42 2.
------+Άρθρο 42 3.
------+Άρθρο 42 4.
---+Artikel 43 Aufgaben
------+Άρθρο 43 1.
------+Άρθρο 43 4.
------+Άρθρο 43 5.
------+Άρθρο 43 6.
------+Άρθρο 43 7.
------+Άρθρο 43 8.
---+Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse
---+Artikel 44 Beschlussfassung
------+Άρθρο 44 1.
------+Άρθρο 44 2.
------+Άρθρο 44 3.
------+Άρθρο 44 4.
------+Άρθρο 44 5.

ΕΝΟΤΗΤΑ 1 Συμβούλιο εποπτών

ΕΝΟΤΗΤΑ 1 Συμβούλιο εποπτών

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 40 Zusammensetzung
Artikel 41 Interne Ausschüsse
Artikel 42 Unabhängigkeit des Rates der Aufseher
Artikel 43 Aufgaben
Artikel 43a Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse

Artikel 43a

Transparenz der vom Rat der Aufseher erlassenen Beschlüsse

Ungeachtet des Artikels 70 übermittelt die Behörde dem Europäischen Parlament innerhalb von sechs Wochen nach jeder Sitzung des Rates der Aufseher zumindest einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht über die Beratungen in dieser Sitzung, der ein vollständiges Verständnis der Erörterungen ermöglicht, sowie ein kommentiertes Verzeichnis der Beschlüsse. Dieser Bericht gibt nicht die Beratungen des Rates der Aufseher über einzelne Finanzmarktteilnehmer wider, es sei denn, Artikel 75 Absatz 3 oder die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Gesetzgebungsakte sehen etwas anderes vor.

Artikel 44 Beschlussfassung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL