+ΕΝΟΤΗΤΑ 2 Συμβούλιο διοίκησης
---+Artikel 45 Zusammensetzung
------+Άρθρο 45 1.
------+Άρθρο 45 2.
------+Άρθρο 45 3.
------+Άρθρο 45 4.
---+Artikel 45a Beschlussfassung
------+Άρθρο 45α 1.
------+Άρθρο 45α 2.
------+Άρθρο 45α 3.
---+Artikel 45b Koordinierungsgruppen
------+Άρθρο 45β 1.
------+Άρθρο 45β 2.
------+Άρθρο 45β 3.
------+Άρθρο 45β 4.
---+Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates
---+Artikel 47 Aufgaben
------+Άρθρο 47 1.
------+Άρθρο 47 2.
------+Άρθρο 47 3.
------+Άρθρο 47 3α.
------+Άρθρο 47 4.
------+Άρθρο 47 5.
------+Άρθρο 47 6.
------+Άρθρο 47 7.
------+Άρθρο 47 8.
------+Άρθρο 47 9.

ΕΝΟΤΗΤΑ 2 Συμβούλιο διοίκησης

ΕΝΟΤΗΤΑ 2 Συμβούλιο διοίκησης

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 45 Zusammensetzung
Artikel 45a Beschlussfassung
Artikel 45b Koordinierungsgruppen
Artikel 46 Unabhängigkeit des Verwaltungsrates

Artikel 46

Unabhängigkeit des Verwaltungsrates

Die Mitglieder des Verwaltungsrates handeln unabhängig und objektiv im alleinigen Interesse der Union als Ganzes und fordern von Organen oder Einrichtungen der Union, von Regierungen sowie von öffentlichen oder privaten Stellen keine Weisungen an oder nehmen solche entgegen.

Die Mitgliedstaaten, die Organe oder Einrichtungen der Union und andere öffentliche oder private Stellen versuchen nicht, die Mitglieder des Verwaltungsrates bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Artikel 47 Aufgaben

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 10.11.2025 00:00:00 -Doknr: CELEX:32010R1095
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL