+Artikel 31 (3)

Artikel 31 (3)

Verhinderung der in der Abwicklungsstrategie vorgesehenen Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, die die Abwicklungsbehörde nicht außer Kraft setzen kann.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL