+Artikel 31 (3)
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Artikel 31 (3)
Verhinderung der in der Abwicklungsstrategie vorgesehenen Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, die die Abwicklungsbehörde nicht außer Kraft setzen kann.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 08.07.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R1075
- EULAW_EL -
EULAW_EL
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