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+Artikel 4 1 |
Artikel 4 1(1) Die Abwicklungsbehörde nimmt eine Bewertung der Auswirkungen vor, die die Zahlung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge auf die Position des Instituts in aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln hätte. Diese Bewertung beinhaltet eine Analyse der Auswirkungen, die die Zahlung der außerordentlichen nachträglich erhobenen Beiträge auf die Einhaltung der in Artikel 92 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 festgelegten Mindesteigenmittelanforderungen durch das Institut hätte. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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