+Artikel 6 5

Artikel 6 5

(5)   Als Ausfall von Funktionen oder Dienstleistungen wird der Zustand bezeichnet, in dem Funktionen und Dienstleistungen nicht mehr in vergleichbarem Ausmaß, unter vergleichbaren Bedingungen oder in vergleichbarer Qualität erbracht werden, es sei denn, der Wechsel bei der Erbringung der betreffenden Funktion oder Dienstleistung erfolgt in geordneter Weise.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 20.05.2016 00:00:00 -Doknr: CELEX:32016R0778
  • EULAW_EL -

    EULAW_EL