+DEV-13.01B

DEV-13.01B

Der Cloud-Anbieter stellt sicher, dass im Rahmen des Softwareentwicklungsprozesses für jede entwickelte oder integrierte Softwarekomponente eine Liste von Softwarekomponenten erstellt, gepflegt und aktuell gehalten wird.

Ergänzende Informationen

Dieses Kriterium kann durch eine hinreichend detaillierte Liste von Softwarekomponenten erfüllt werden. Hinreichende Detaillierung bedeutet, dass die Liste dem Cloud-Anbieter ermöglicht, alle Cloud-Dienste zu identifizieren, die von einer gegebenen bekannten Schwachstelle betroffen sind. Dieses Kriterium kann auch durch eine Software Bill of Materials (SBOM) erfüllt werden. Der Stand der Technik hinsichtlich der Erstellung, Pflege und Nutzung von SBOMs, einschließlich ihrer Bestandteile und Formate, werden in der jeweils aktuellen Version der Technischen Richtlinie TR-03183-2 des BSI beschrieben. Automatisierte Werkzeuge zum Erzeugen, Pflegen und Validieren von Listen von Softwarekomponenten oder SBOMs werden empfohlen, um Genauigkeit und Integration in Sicherheits- und Schwachstellenmanagementprozesse sicherzustellen. Es ist möglicherweise nicht notwendig, jede Version der SBOM zu speichern - genau wie in den anderen Entwicklungsprozessen für Komponenten -, solange der Cloud-Anbieter in der Lage ist, die Änderungen nachzuverfolgen.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge