+DEV-13.02B

DEV-13.02B

Der Cloud-Anbieter pflegt auch für integrierte Softwarekomponenten eine Liste von Softwarekomponenten, außer wenn solche Informationen nicht verfügbar sind und nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden können. Das aus diesen Ausnahmen resultierende Risiko wird gemäß SP-03 behandelt.

Ergänzende Informationen

Dieses Unterkriterium gilt nur für integrierte Softwarekomponenten. Falls integrierte Softwarekomponenten z. B. Open Source sind und dieses Kriterium über SBOMs erfüllt wird, kann es Fälle geben, in denen eine SBOM nicht verfügbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden kann. Vertretbar impliziert, dass der Austausch dieser Komponente gegen eine mit SBOM wirtschaftlich nicht machbar ist. Die Risiken aus diesen Ausnahmen werden jedoch innerhalb des Ausnahmeprozesses behandelt (vgl. SP-03).

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge