DEV-13.02B
Der Cloud-Anbieter pflegt auch für integrierte Softwarekomponenten eine Liste von Softwarekomponenten, außer wenn solche Informationen nicht verfügbar sind und nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden können. Das aus diesen Ausnahmen resultierende Risiko wird gemäß SP-03 behandelt. Ergänzende Informationen Dieses Unterkriterium gilt nur für integrierte Softwarekomponenten. Falls integrierte Softwarekomponenten z. B. Open Source sind und dieses Kriterium über SBOMs erfüllt wird, kann es Fälle geben, in denen eine SBOM nicht verfügbar ist und nicht mit vertretbarem Aufwand erstellt werden kann. Vertretbar impliziert, dass der Austausch dieser Komponente gegen eine mit SBOM wirtschaftlich nicht machbar ist. Die Risiken aus diesen Ausnahmen werden jedoch innerhalb des Ausnahmeprozesses behandelt (vgl. SP-03).
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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