+HR-01.01B

HR-01.01B

Der Cloud-Anbieter identifiziert für die Produktionsumgebung, welche Rollen innerhalb der Organisation auf Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten, Kontodaten oder Systemkomponenten unter der Verantwortung des Cloud-Anbieters zugreifen können.

Ergänzende Informationen

Dieses Kriterium gilt sowohl für bestehendes als auch für neu eingestelltes Personal. Rollen mit Zugriff auf diese Datentypen oder Systemkomponenten können abhängig von ihren Zugriffsrechten unter anderem die folgenden umfassen:

1. Cloud-Software-Ingenieure und -entwickler;

2. Cloud-Architekten und Cloud-Infrastruktur-Ingenieure;

3. Cloud-Plattform-Ingenieure und DevOps-Ingenieure;

4. Ingenieure und Manager für den Cloud-Systembetrieb;

5. Cloud-Dienstingenieure und -manager;

6. Cloud-Netzwerkingenieure und Leitende Architekten;

7. Cloud-Sicherheitsingenieure, -Administratoren und -Sicherheitsarchitekten;

8. Spezialisten und Analysten für Cloud-Sicherheitsbetrieb;

9. Speicher- und Datenbank-Ingenieure;

10. Technische Account Manager und Customer Account Manager;

11. Kundensupport-Ingenieure;

12. IAM-Administratoren und Spezialisten für Zugriffs- und Berechtigungsmanagement;

13. Cloud-Compliance-Manager sowie Risiko- und Compliance-Analysten; und

14. Informationssicherheitsbeauftragte und Datenschutzbeauftragte.

Der Begriff Personal bezieht sich sowohl auf internes als auch auf externes Personal.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge