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+HR-01.02B |
HR-01.02BDie Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit des gesamten internen und externen Personals, dem diese Rollen zugewiesen sind, wird vor der Beschäftigung überprüft. Die Überprüfung berücksichtigt die folgenden Maßnahmen, soweit dies nach lokaler Gesetzgebung und Regulierung zulässig ist und vom Cloud-Anbieter als angemessen angesehen wird, um Risiken im Zusammenhang mit unangemessenem Zugriff auf den jeweiligen Datentyp zu mitigieren: 1. Überprüfung der Identität der Person anhand des Personalausweises oder Reisepasses; 2. Überprüfung der Berufserfahrung anhand des Lebenslaufs; 3. Überprüfung akademischer Titel und Abschlüsse; 4. Anforderung eines Führungszeugnisses, einer polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder anderer nationaler Äquivalente; und 5. Bewertung der Erpressbarkeit. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium gilt sowohl für bestehendes als auch für neu eingestelltes Personal. Externes Personal im Sinne des Kriteriums ist solches, das Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den Prozessen und Verfahren des Cloud-Anbieters ausführt und potenziellen Zugriff auf Cloud-Kundendaten oder abgeleitete Cloud-Dienstdaten hat. Personal von Service-Organisationen, das Tätigkeiten nach den eigenen Prozessen und Verfahren der Service-Organisation ausführt, wird von diesem Kriterium nicht erfasst. Zulässige Überprüfungen von Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit richten sich nach den jeweils geltenden lokalen Gesetzen und den Rollen des Personals. In einigen Rechtsordnungen ist die Erhebung, Verarbeitung oder Offenlegung solcher Informationen grundsätzlich eingeschränkt oder sogar verboten, was bedeutet, dass sie möglicherweise überhaupt nicht oder nur in sehr eingeschränkter Form erlangt werden können. Soweit zulässig, kann je nach Art und Umfang der Prüfungen die ausdrückliche Einwilligung des Personals erforderlich sein. Diese rechtlichen Beschränkungen gelten auch für sämtliche Analysen in Bezug auf Erpressbarkeit. Die Überprüfung der Qualifikation und Vertrauenswürdigkeit kann durch einen spezialisierten Dienstleister unterstützt werden oder auf freiwilliger Selbstauskunft des Personals beruhen. Je nach nationaler Gesetzgebung sind auch nationale Pendants des deutschen Führungszeugnisses zulässig. Die Beurteilung der Erpressbarkeit potenziellen Personals kann die Bewertung seiner Kreditwürdigkeit umfassen. Diese Beurteilung kann jedoch abhängig von lokalen Regelungen nur für Positionen mit erheblicher finanzieller Verantwortung rechtlich zulässig sein. Risiken im Zusammenhang mit unangemessenem Zugriff auf Cloud-Kundendaten können durch den Einsatz von Verschlüsselung oder die Überwachung von Systemzugriffen auf verdächtige Ereignisse mitigiert werden. Obwohl solche Maßnahmen die oben genannten Verifikationsmaßnahmen nicht vollständig ersetzen sollen, kann der Umfang dieser Verifikationsmaßnahmen reduziert werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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