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+IAM-04.02B |
IAM-04.02BPrivilegierte Zugriffsberechtigungen werden spätestens 48 Stunden nach Inkrafttreten der Änderung angepasst oder entzogen. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium gilt für Identitäten, die sich auf einzelne, mehrere oder nicht-menschliche Entitäten beziehen. Ergänzende Informationen Für privilegierte Zugriffsberechtigungen gilt die Definition in IAM-06. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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