+IAM-04.02B

IAM-04.02B

Privilegierte Zugriffsberechtigungen werden spätestens 48 Stunden nach Inkrafttreten der Änderung angepasst oder entzogen.

Ergänzende Informationen

Dieses Kriterium gilt für Identitäten, die sich auf einzelne, mehrere oder nicht-menschliche Entitäten beziehen.

Ergänzende Informationen

Für privilegierte Zugriffsberechtigungen gilt die Definition in IAM-06.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge