IAM-04.04B
Nach Entzug ist das Verfahren für die Vergabe von Identitäten und Zugriffsberechtigungen (vgl. IAM-02) erneut zu durchlaufen. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium gilt für Identitäten, die sich auf einzelne, mehrere oder nicht-menschliche Entitäten beziehen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
|