+IAM-07.03B

IAM-07.03B

Sofern dies nicht durch anwendbares Recht verboten ist, wird der Cloud-Kunde durch den Cloud-Anbieter über Ereignisse informiert, bei denen internes oder externes Personal des Cloud-Anbieters, ohne vorherige Zustimmung des Cloud-Kunden, lesend oder schreibend auf die im Cloud-Dienst verarbeiteten, gespeicherten oder übertragenen Daten der Cloud-Kunden zugreifen werden oder zugegriffen haben. Die Information erfolgt je Ereignis, soweit auf die Cloud-Kundendaten in unverschlüsselter Form zugegriffen wird/wurde oder die vertraglichen Vereinbarungen eine solche Information nicht explizit ausschließen.

Ergänzende Informationen

Der Zugriff auf Cloud-Kundendaten umfasst auch die Offenlegung von Daten im Rahmen von Untersuchungsanfragen gemäß INQ-03. Diese sind den Cloud-Kunden mitzuteilen, soweit dies rechtlich nicht verboten ist.

Das Kriterium zielt darauf ab, die Fähigkeit des Cloud-Anbieters zum Zugriff auf Cloud-Kundendaten zu minimieren. Die Minimierung der Möglichkeit des Cloud-Anbieters, auf Cloud-Kundendaten zuzugreifen, ist oft eine Frage des Radius des Kollusionskreises. Wenn beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip für den Zugriff angewendet wird und der Zugriff protokolliert wird, dann bilden drei Personen den Kollusionskreis. Um Vertrauen in solche Zugriffsaussagen aufzubauen, sollte der Cloud-Anbieter in der Systembeschreibung die Maßnahmen beschreiben, die zur Vergrößerung des Kollusionskreises ergriffen wurden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
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