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+IAM-07.01AC |
IAM-07.01ACFalls der Cloud-Anbieter möglicherweise auf die im Cloud-Dienst übertragenen, verarbeiteten oder gespeicherten Cloud-Kundendaten in unverschlüsselter Form zugreifen könnte, nimmt der Cloud-Anbieter durch vertragliche Vereinbarungen Regelungen für Fälle auf, in denen es nicht praktikabel ist, vor einem solchen Zugriff eine vorherige Zustimmung einzuholen. Ergänzende Informationen Dieses Unterkriterium ist nur anwendbar, wenn auch Unterkriterium IAM-07.03S angewendet wird. Die Einholung einer vorherigen Zustimmung könnte zum Beispiel dann nicht praktikabel sein, wenn der Cloud-Dienst zur Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Cloud-Kundendaten auf Fehler hin analysiert werden muss. Ergänzende Informationen Der Zugriff auf Cloud-Kundendaten umfasst auch die Offenlegung von Daten im Rahmen von Untersuchungsanfragen gemäß INQ-03. Diese sind den Cloud-Kunden mitzuteilen, soweit dies rechtlich nicht verboten ist. Das Kriterium zielt darauf ab, die Fähigkeit des Cloud-Anbieters zum Zugriff auf Cloud-Kundendaten zu minimieren. Die Minimierung der Möglichkeit des Cloud-Anbieters, auf Cloud-Kundendaten zuzugreifen, ist oft eine Frage des Radius des Kollusionskreises. Wenn beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip für den Zugriff angewendet wird und der Zugriff protokolliert wird, dann bilden drei Personen den Kollusionskreis. Um Vertrauen in solche Zugriffsaussagen aufzubauen, sollte der Cloud-Anbieter in der Systembeschreibung die Maßnahmen beschreiben, die zur Vergrößerung des Kollusionskreises ergriffen wurden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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