+IAM-09.03B

IAM-09.03B

Soweit Passwörter als Authentisierungsinformationen eingesetzt werden, ist deren Vertraulichkeit durch folgende Verfahren sichergestellt, soweit dies technisch möglich ist:

1. Cloud-Nutzer können das Passwort initial selbst erstellen oder müssen ein initial vorgegebenes Passwort bei der ersten Anmeldung an der Systemkomponente ändern. Ein initial vorgegebenes Passwort verliert nach maximal 14 Tagen seine Gültigkeit;

2. Beim Erstellen von Passwörtern wird das Einhalten der Authentisierungsrichtlinie (vgl. IAM-08) erzwungen, soweit dies technisch möglich ist;

3. Der Cloud-Nutzer wird über das Ändern oder Zurücksetzen des Passworts informiert; und

4. Die serverseitige Speicherung erfolgt unter Verwendung kryptographischer Hashfunktionen nach dem Stand der Technik, mit Ausnahme von Passwörtern, die zur späteren Verwendung in Klartextform gespeichert werden, beispielsweise in einem Passwortmanager. In diesem Fall werden kryptographische Mechanismen nach dem Stand der Technik verwendet, um die Passwörter zu schützen.

Ergänzende Informationen

Authentisierungsinformationen im Sinne des Basiskriteriums sind Cloud-Anbieterdaten.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge