INQ-01.02B
Der Zugriff auf oder die Offenlegung von Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten oder Kontodaten als Reaktion auf behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen ist nur zulässig, wenn der Cloud-Anbieter eine juristische Beurteilung durchgeführt hat. Diese Beurteilung muss bestätigen, dass eine anwendbare und gültige Rechtsgrundlage vorliegt und dass dem behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen auf Grundlage dieser stattgegeben werden muss. Ergänzende Informationen Die Offenlegung von Cloud-Kundendaten an Regierungsbehörden kann die Herausgabe von Verschlüsselungsschlüsseln einschließen. In diesem Fall gilt auch das Verfahren gemäß der INQ-Kriterien. Insbesondere ist mit Verweis auf INQ-03 darauf zu achten, dass durch die Herausgabe eines Schlüssels keine anderen Cloud-Kundendaten beeinträchtigt werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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