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INQ-01.02B

Der Zugriff auf oder die Offenlegung von Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten oder Kontodaten als Reaktion auf behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen ist nur zulässig, wenn der Cloud-Anbieter eine juristische Beurteilung durchgeführt hat. Diese Beurteilung muss bestätigen, dass eine anwendbare und gültige Rechtsgrundlage vorliegt und dass dem behördlichen Auskunfts- und Herausgabeverlangen auf Grundlage dieser stattgegeben werden muss.

Ergänzende Informationen

Die Offenlegung von Cloud-Kundendaten an Regierungsbehörden kann die Herausgabe von Verschlüsselungsschlüsseln einschließen. In diesem Fall gilt auch das Verfahren gemäß der INQ-Kriterien. Insbesondere ist mit Verweis auf INQ-03 darauf zu achten, dass durch die Herausgabe eines Schlüssels keine anderen Cloud-Kundendaten beeinträchtigt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
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