+INQ-02.01B
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INQ-02.01B
Der Cloud-Anbieter informiert die betroffenen Cloud-Kunden unverzüglich, es sei denn, die anwendbare Rechtsgrundlage, auf der das behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen beruht, verbietet dies oder es liegen klare Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud-Dienstes vor. Ergänzende Informationen Dies berührt keine anderen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen, die eine frühere Information der Cloud-Kunden erfordern.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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