+INQ-02.01B

INQ-02.01B

Der Cloud-Anbieter informiert die betroffenen Cloud-Kunden unverzüglich, es sei denn, die anwendbare Rechtsgrundlage, auf der das behördliche Auskunfts- und Herausgabeverlangen beruht, verbietet dies oder es liegen klare Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Cloud-Dienstes vor.

Ergänzende Informationen

Dies berührt keine anderen gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen, die eine frühere Information der Cloud-Kunden erfordern.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge