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+OIS-08.01B |
OIS-08.01BDer Cloud-Anbieter führt den in OIS-07 definierten Risikomanagementprozess anlassbezogen und mindestens jährlich durch. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium bezieht sich ausschließlich auf Risiken, die im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters liegen. Auch beim Auslagern von Tätigkeiten zur Bereitstellung des Cloud-Dienstens auf Subservice-Organisationen verbleibt die Verantwortung für diese Risiken beim Cloud-Anbieter. Anforderungen an die Maßnahmen zur Behandlung dieser Risiken sind den Kriterien im Bereich 'Steuerung und Überwachung von Service-Organisationen und Lieferanten (SSO)' zu entnehmen. Cloud-Anbieter können etablierte Risikomanagementstandards wie ISO 27005 oder die ISO-31000-Normenfamilie nutzen, um Risiken im Zusammenhang mit dem Cloud-Dienst zu adressieren. Bereits beim Cloud-Anbieter implementierte Risikomanagementverfahren können für OIS-08, soweit möglich, genutzt werden, um Redundanzen zu verringern. Die Dokumentation von Risiken, Behandlungsplänen und Risikoakzeptanz im Sinne dieses Kriteriums erfordert keine spezifischen formalen Rahmenwerke; schlanke Formen der Dokumentation können, soweit angemessen, genutzt werden, um die OIS-08-Unterkriterien zu adressieren. Ergänzende Informationen Beispiele für Szenarien, in denen der Risikomanagementprozess 'anlassbezogen' durchgeführt werden kann, umfassen unter anderem die folgenden: 1. Änderungen der Bedrohungslandschaft (vgl. OIS-05); 2. Sicherheitsvorfälle oder Geschäftsunterbrechungen; 3. Änderungen der rechtlichen, regulatorischen, selbst auferlegten und vertraglichen Anforderungen an den Cloud-Anbieter, die für die Informationssicherheit des Cloud-Dienstes relevant sind (vgl. COM-01); 4. Änderungen der Organisationsstruktur des Cloud-Anbieters mit Auswirkungen auf Rollen, Verantwortlichkeiten oder Verfahren für die Bereitstellung des Cloud-Dienstes; 5. Änderungen der Architektur des Cloud-Dienstes (vgl. OPS-31); 6. Ereignisse im Zusammenhang mit Service-Organisationen des Cloud-Anbieters (vgl. SSO-05); 7. Ausnahmen von Richtlinien oder Verfahren (vgl. SP-03); und 8. Identifizierung kritischer Schwachstellen (vgl. OPS-22) oder Compliance-Abweichungen (vgl. COM-03). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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