+OPS-08.01B

OPS-08.01B

Wiederherstellungsverfahren werden regelmäßig, mindestens jährlich, getestet. Die Tests umfassen Cloud-Anbieterdaten und, sofern vertraglich vereinbart, Cloud-Kundendaten und abgeleitete Cloud-Dienstdaten.

Ergänzende Informationen

Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, ist dieses Kriterium nicht anwendbar. Dieser Sachverhalt ist vom Cloud-Anbieter in der Systembeschreibung transparent darzustellen.

Ergänzende Informationen

Die im Basiskriterium beschriebene Nutzung von Cloud-Kundendaten bei Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren stellt eine wohlüberlegte Ausnahme dar. Diese Ausnahme erstreckt sich nicht auf allgemeine Softwareentwicklungs- oder andere Testumgebungen und die Verwendung von Cloud-Kundendaten für Tests ist speziell auf Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren beschränkt.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
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