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+OPS-08.01B |
OPS-08.01BWiederherstellungsverfahren werden regelmäßig, mindestens jährlich, getestet. Die Tests umfassen Cloud-Anbieterdaten und, sofern vertraglich vereinbart, Cloud-Kundendaten und abgeleitete Cloud-Dienstdaten. Ergänzende Informationen Sofern die Datensicherung nicht vertraglich zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden vereinbart wurde, ist dieses Kriterium nicht anwendbar. Dieser Sachverhalt ist vom Cloud-Anbieter in der Systembeschreibung transparent darzustellen. Ergänzende Informationen Die im Basiskriterium beschriebene Nutzung von Cloud-Kundendaten bei Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren stellt eine wohlüberlegte Ausnahme dar. Diese Ausnahme erstreckt sich nicht auf allgemeine Softwareentwicklungs- oder andere Testumgebungen und die Verwendung von Cloud-Kundendaten für Tests ist speziell auf Sicherungs- und Wiederherstellungsverfahren beschränkt. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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