|
Der Cloud-Anbieter hat Richtlinien und Verfahren festgelegt, die die Protokollierung und Überwachung von Ereignissen auf Systemkomponenten in seinem Verantwortungsbereich regeln. Diese Richtlinien und Verfahren werden gemäß SP-01 in Bezug auf die folgenden Aspekte dokumentiert, kommuniziert und bereitgestellt: 1. Definition von Ereignissen, die zu einer Verletzung der Schutzziele führen könnten; 2. Vorgaben zum Aktivieren, Stoppen und Pausieren der verschiedenen Protokolldaten; 3. Informationen über den Zweck und die Aufbewahrungsfrist der Protokolldaten; 4. Definition von Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnissen für die Einrichtung und Überwachung der Protokollierung; 5. Definition der Protokolldaten, die zur Übertragung an Cloud-Kunden zugelassen sind, und technische Anforderungen einer solchen Übertragung; 6. Informationen zu Zeitstempeln, die bei der Ereigniserstellung verwendet werden; 7. Zeitsynchronisation von Systemkomponenten mit mindestens einer zugelassenen Zeitquelle, die der Cloud-Anbieter aufgrund definierter Kriterien als zuverlässig erachtet. Werden mehrere Zeitquellen verwendet, sind diese miteinander konsistent. Die Zeitquellen können auch mit mehreren externen zuverlässigen Quellen synchronisiert werden, außer bei Verwendung für isolierte Netze; und 8. Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen. Ergänzende Informationen Zu den im Basiskriterium genannten Protokolldaten gehören abgeleitete Cloud-Dienstdaten und Cloud-Anbieterdaten. Gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen können z.B. gesetzliche Vorgaben zu Aufbewahrungsfristen und zur Löschung von Daten festlegen.
|