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+Artikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung |
Artikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter DatenverarbeitungArtikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung Unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass Kreditgeber und Kreditvermittler die Verbraucher klar und verständlich informieren, wenn sie ihnen ein Angebot unterbreiten, das auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten personalisiert wurde. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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