+Artikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung

Artikel 13 Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung

Artikel 13

Personalisierte Angebote auf der Grundlage automatisierter Datenverarbeitung

Unbeschadet der Verordnung (EU) 2016/679 schreiben die Mitgliedstaaten vor, dass Kreditgeber und Kreditvermittler die Verbraucher klar und verständlich informieren, wenn sie ihnen ein Angebot unterbreiten, das auf der Grundlage einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten personalisiert wurde.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 30.10.2023 00:00:00 -Doknr: CELEX:32023L2225
  • EULAW_ES -

    EULAW_ES