+Unterabschnitt II Zusammenarbeit mit der EBA
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Unterabschnitt II Zusammenarbeit mit der EBA

Unterabschnitt II Zusammenarbeit mit der EBA

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Artikel 50

Artikel 50

Die zuständigen Behörden stellen der EBA alle Informationen zur Verfügung, die zur Durchführung ihrer Aufgaben aufgrund dieser Richtlinie erforderlich sind.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 30.12.2024 00:00:00 -Doknr: CELEX:32015L0849
  • EULAW_ES -

    EULAW_ES