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+OPS-25.01AS |
OPS-25.01ASSystemkomponenten im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters für die Bereitstellung des Cloud-Dienstes werden gemäß den Richtlinien zum Umgang mit Schwachstellen (vgl. OPS-18) mindestens täglich einem Schwachstellenscan unterzogen. Diese Schwachstellenscans umfassen einen Vergleich von Softwarekomponentendaten mit aktuellen Schwachstellendatenbanken (z. B. CVE, EUVD usw.), um bekannte Schwachstellen zu identifizieren. Ergänzende Informationen Im Gegensatz zu Penetrationstests (vgl. OPS-22), die manuell und nach einem individuellen Schema durchgeführt werden, erfolgt die Prüfung auf offene Schwachstellen automatisch mithilfe sogenannter Schwachstellenscanner. Definitionen der Begriffe 'CVE' und 'EUVD' sowie anderer Begriffe mit Bezug zu Schwachstellen befinden sich in den ergänzenden Informationen zum Kriterium OPS-18.01B. Die Daten der Softwarekomponenten, die mit aktuellen Schwachstellendatenbanken abgeglichen werden sollen, können, müssen aber nicht, mithilfe einer Software Bill of Materials (SBOM) ermittelt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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