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+OPS-26.01B |
OPS-26.01BSystemkomponenten im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters, die für die Bereitstellung des Cloud-Dienstes in der Produktionsumgebung verwendet werden, sind gemäß allgemein anerkannten Branchenstandards gehärtet. Ergänzende Informationen Systemkomponenten im Sinne des Kriteriums sind die für die Informationssicherheit des Cloud-Dienstes während der Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Übertragung, Löschung oder Zerstörung von Informationen benötigten Objekte im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters, z.B. Firewalls, Loadbalancer, Webserver, Anwendungsserver und Datenbankserver. Diese Systemkomponenten bestehen wiederum aus Hardware- und Softwareobjekten. Dieses Kriterium beschränkt sich auf Softwareobjekte, z.B Hypervisor, Betriebssysteme, Datenbanken, Programmierschnittstellen (APIs), Images (z. B. für virtuelle Maschinen und Container) und Anwendungen zur Protokollierung und Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Ergänzende Informationen Allgemein anerkannte Branchenstandards sind beispielsweise der Security Configuration Benchmark des Center for Internet Security (CIS) oder die entsprechenden Module im BSI IT-Grundschutz-Kompendium. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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