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+OPS-26.05B |
OPS-26.05BDer Cloud-Anbieter implementiert Überwachungsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass Systemkomponenten den Vorgaben zur Härtung entsprechen. Ergänzende Informationen Systemkomponenten im Sinne des Kriteriums sind die für die Informationssicherheit des Cloud-Dienstes während der Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Übertragung, Löschung oder Zerstörung von Informationen benötigten Objekte im Verantwortungsbereich des Cloud-Anbieters, z.B. Firewalls, Loadbalancer, Webserver, Anwendungsserver und Datenbankserver. Diese Systemkomponenten bestehen wiederum aus Hardware- und Softwareobjekten. Dieses Kriterium beschränkt sich auf Softwareobjekte, z.B Hypervisor, Betriebssysteme, Datenbanken, Programmierschnittstellen (APIs), Images (z. B. für virtuelle Maschinen und Container) und Anwendungen zur Protokollierung und Überwachung sicherheitsrelevanter Ereignisse. Ergänzende Informationen Die Einhaltung der Vorgaben zur Härtung kann z.B. durch eine Datei-Integritätsüberwachung überwacht werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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