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Die Richtlinien und Verfahren beschreiben Maßnahmen entlang des Lebenszyklus von Containern und adressieren mindestens folgende Aspekte: 1. Container werden nach einem dokumentierten Prozess inventarisiert (vgl. AM-02, AM-03, AM-09); 2. Der Bedarf an Malware-Schutz wird beurteilt und ggf. sichergestellt (vgl. OPS-05); 3. Die Protokollierung und Überwachung von Ereignissen erfolgt entlang des Container-Lebenszyklus und wird gemäß einem definierten Protokollierungsrahmenwerks durchgeführt (vgl. OPS-10, OPS-12); 4. Cloud-Kundendaten werden auf der Grundlage einer Risikobeurteilung getrennt (vgl. OPS-30); 5. Der Zugriff auf den Container-Host sollte gemäß einem Rollen- und Rechterahmenwerk und einer Richtlinie zur Verwaltung des Zugriffs und der Zugriffsberechtigungen erfolgen (vgl. IAM-01, IAM-06); 6. Auf Containern gespeicherte Daten und Daten im Transport sollten vom Anbieter soweit möglich gemäß der Verschlüsselungsrichtlinie (vgl. CRY-01) verschlüsselt werden; 7. Maßnahmen zur Gewährleistung der Netzsicherheit werden festgelegt. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen zur Detektion von Netzanomalien (vgl. COS-01 und COS-03) wie unerwartete Datenflüsse innerhalb des Netzes oder unerwünschte Zugriffsversuche; 8. Änderungen an Containern und Images erfolgen nach einem geregelten Prozess (vgl. DEV-03); und 9. Härtungsprozesse werden nach allgemeinen Branchenstandards durchgeführt, um sicherzustellen, dass keine unnötigen Systemdienste ausgeführt werden (vgl. PSS-11).
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