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+PS-01.03B |
PS-01.03BSicherheitsanforderungen für Rechenzentren basieren auf Kriterien in Übereinstimmung mit dem Stand der Technik und den Kriterien PS-02 bis PS-07. Sie sind geeignet, die folgenden Risiken im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen zu adressieren: 1. Fehlerhafte Planung; 2. Unbrechtigter Zutritt (einschließlich Zutritt zum Gelände durch Drohnen); 3. Unzureichende Überwachung; 4. Blitze und Überspannung (im Einklang mit den internationalen Normen der IEC 62305); 5. Feuer und Rauch; 6. Unerwünschtes Wasser; 7. Ausfälle und/oder nicht verfügbare Telekommunikation; 8. Stromausfall; und 9. Unzureichende Heizung, Belüftung, Klimatisierung (HVAC) und Luftfiltration. Ergänzende Informationen Eine fehlerhafte Planung kann die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten oder Gebäude gefährden. Dies kann insbesondere aus einer falschen Bewertung elementarer Gefährdungen am Standort (z. B. Luftverkehr, Erdbeben, Hochwasser, Gefahrstoffe) sowie einer fehlerhaften Konzeptionierung der Bandbreite oder Energieversorgung resultieren. Räumlichkeiten und Gebäude mit Bezug zum bereitgestellten Cloud-Dienst umfassen Rechenzentren und Serverräume, die Systemkomponenten beherbergen, mit denen Cloud-Kundendatem verarbeitet werden (einschließlich Rechenzentren für Datensicherungs- oder Redundanzzwecke) sowie die für den Betrieb dieser Systemkomponenten benötigten technischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Stromversorgung, Kälteversorgung, Löschtechnik, Telekommunikation, Sicherheitstechnik etc.). Räumlichkeiten und Gebäude, in denen keine Cloud-Kundendaten verarbeitet oder gespeichert werden (z. B. Büros des Cloud-Anbieters, Serverräume mit Systemkomponenten für interne Entwicklungs- und Testsysteme), unterliegen Anforderungen, die speziell unter PS-08 behandelt werden. Ergänzende Informationen Der Stand der Technik ist in einschlägigen Normen definiert, z. B. EN 50600 (Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren). Hinweis für zweisprachige Leser: Die deutsche Version des C5 verwendet den Begriff *Stand der Technik* während im Englischen *established rules of technology* verwendet wird, obwohl der deutsche Leser möglicherweise den Begriff *state of the art* erwarten könnte. *State of the art* definiert ein höheres Niveau als *Stand der Technik*, daher wird im Englischen *established rules of technology* und im Deutschen *Stand der Technik* verwendet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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