+PS-01.06B

PS-01.06B

Wenn der Cloud-Anbieter den Cloud-Dienst in von Service-Organisationen betriebenen Rechenzentren betreibt, führt der Cloud-Anbieter eine Überprüfung der Implementierung geeigneter CSOC gemäß den Kriterien zur Steuerung und Überwachung von Service-Organisationen durch (vgl. SSO-05).

Ergänzende Informationen

Eine fehlerhafte Planung kann die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten oder Gebäude gefährden. Dies kann insbesondere aus einer falschen Bewertung elementarer Gefährdungen am Standort (z. B. Luftverkehr, Erdbeben, Hochwasser, Gefahrstoffe) sowie einer fehlerhaften Konzeptionierung der Bandbreite oder Energieversorgung resultieren.

Räumlichkeiten und Gebäude mit Bezug zum bereitgestellten Cloud-Dienst umfassen Rechenzentren und Serverräume, die Systemkomponenten beherbergen, mit denen Cloud-Kundendatem verarbeitet werden (einschließlich Rechenzentren für Datensicherungs- oder Redundanzzwecke) sowie die für den Betrieb dieser Systemkomponenten benötigten technischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Stromversorgung, Kälteversorgung, Löschtechnik, Telekommunikation, Sicherheitstechnik etc.).

Räumlichkeiten und Gebäude, in denen keine Cloud-Kundendaten verarbeitet oder gespeichert werden (z. B. Büros des Cloud-Anbieters, Serverräume mit Systemkomponenten für interne Entwicklungs- und Testsysteme), unterliegen Anforderungen, die speziell unter PS-08 behandelt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge

Verknüpfungen
Verknüpfungstyp Vorgang
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