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PS-01.01ACDie Sicherheitsanforderungen umfassen Zeitvorgaben für den autarken Betrieb beim Eintritt außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. länger anhaltender Stromausfall, Hitzeperioden, Niedrigwasser bei Kälteversorgung mit Flusswasser) sowie maximal tolerierbare Ausfallzeiten von Versorgungseinrichtungen. Ergänzende Informationen Eine fehlerhafte Planung kann die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten oder Gebäude gefährden. Dies kann insbesondere aus einer falschen Bewertung elementarer Gefährdungen am Standort (z. B. Luftverkehr, Erdbeben, Hochwasser, Gefahrstoffe) sowie einer fehlerhaften Konzeptionierung der Bandbreite oder Energieversorgung resultieren. Räumlichkeiten und Gebäude mit Bezug zum bereitgestellten Cloud-Dienst umfassen Rechenzentren und Serverräume, die Systemkomponenten beherbergen, mit denen Cloud-Kundendatem verarbeitet werden (einschließlich Rechenzentren für Datensicherungs- oder Redundanzzwecke) sowie die für den Betrieb dieser Systemkomponenten benötigten technischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Stromversorgung, Kälteversorgung, Löschtechnik, Telekommunikation, Sicherheitstechnik etc.). Räumlichkeiten und Gebäude, in denen keine Cloud-Kundendaten verarbeitet oder gespeichert werden (z. B. Büros des Cloud-Anbieters, Serverräume mit Systemkomponenten für interne Entwicklungs- und Testsysteme), unterliegen Anforderungen, die speziell unter PS-08 behandelt werden. Ergänzende Informationen Zeitvorgaben für den autarken Betrieb sowie maximal tolerierbare Ausfallzeiten von Versorgungseinrichtungen werden typischerweise im Rahmen der Business Impact Analyse erhoben (vgl. BCM-02, BCM-03). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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