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+PS-01.02AC |
PS-01.02ACDie Sicherheitsanforderungen umfassen Zeitvorgaben, um bei einem Ausfall der externen Stromversorgung einen autarken Betrieb eines Standorts für mindestens 72 Stunden zu ermöglichen, oder bis alle Dienste auf einen anderen Standort übertragen sind. Ergänzende Informationen Eine fehlerhafte Planung kann die Betriebssicherheit und Verfügbarkeit der Räumlichkeiten oder Gebäude gefährden. Dies kann insbesondere aus einer falschen Bewertung elementarer Gefährdungen am Standort (z. B. Luftverkehr, Erdbeben, Hochwasser, Gefahrstoffe) sowie einer fehlerhaften Konzeptionierung der Bandbreite oder Energieversorgung resultieren. Räumlichkeiten und Gebäude mit Bezug zum bereitgestellten Cloud-Dienst umfassen Rechenzentren und Serverräume, die Systemkomponenten beherbergen, mit denen Cloud-Kundendatem verarbeitet werden (einschließlich Rechenzentren für Datensicherungs- oder Redundanzzwecke) sowie die für den Betrieb dieser Systemkomponenten benötigten technischen Versorgungseinrichtungen (z. B. Stromversorgung, Kälteversorgung, Löschtechnik, Telekommunikation, Sicherheitstechnik etc.). Räumlichkeiten und Gebäude, in denen keine Cloud-Kundendaten verarbeitet oder gespeichert werden (z. B. Büros des Cloud-Anbieters, Serverräume mit Systemkomponenten für interne Entwicklungs- und Testsysteme), unterliegen Anforderungen, die speziell unter PS-08 behandelt werden. Ergänzende Informationen Der Zeitraum von 72 Stunden für einen autarken Betrieb steht im Einklang mit Leitlinien für Behörden, Unternehmen und Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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