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Artikel 67 2(2) Die zuständigen Behörden nach den Artikeln 115 und 116 der Richtlinie 2013/36/EU übermitteln Stellungnahmen in Bezug auf die Abwicklungsfähigkeit der Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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