PS-02.02AS
Die Georedundanz ist so ausgelegt, dass die in der Service Level-Vereinbarung enthaltenen Verfügbarkeitsanforderungen eingehalten werden. Ergänzende Informationen Eine Georedundanz der Standorte zueinander im Sinne dieses Kriteriums ist gegeben, wenn ein sehr großräumiges Ereignis an einem Standort keinesfalls gleichzeitig oder zeitnah mehrere Standorte der gleichen Redundanzgruppe trifft. Die BSI-Publikation 'Kriterien für die Standortwahl von Rechenzentren' gibt hierzu Empfehlungen.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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