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+PS-06.01B |
PS-06.01BMaßnahmen zur Ausfallvorsorge der technischen Versorgungseinrichtungen, die für den Betrieb von Systemkomponenten benötigt werden, mit denen Cloud-Kundendaten verarbeitet werden, und zum Schutz von Geräten, die Cloud-Kundendaten enthalten, sind gemäß den Sicherheitsanforderungen des Cloud-Anbieters (vgl. PS-01) hinsichtlich der folgenden Aspekte dokumentiert und eingerichtet: 1. Betriebsredundanz (N+1) in der Strom- und Kälteversorgung; 2. Einsatz angemessen dimensionierter unterbrechungsfreier Stromversorgungen (USV) und Netzersatzanlagen (NEA), die so ausgelegt sind, dass bei einem Stromausfall alle Datenbestände unbeschädigt bleiben. Die Funktionsfähigkeit von USV und NEA wird mindestens jährlich durch geeignete Tests und Übungen überprüft (vgl. BCM-04); 3. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung/Reparatur) der Versorgungseinrichtungen in Übereinstimmung mit den Herstellerempfehlungen; und 4. Schutz der Leitungen für Stromversorgung und Telekommunikation vor Unterbrechung, Störung, Beschädigung und Abhören. Ergänzende Informationen Maßnahmen zur Ausfallvorsorge technischer Versorgungseinrichtungen sind z. B. Stromversorgung, Kälteversorgung, Löschtechnik, Telekommunikation, Sicherheitstechnik etc. Cloud-Anbieter können z. B. durch geordnetes Herunterfahren der Server sicherstellen, dass bei einem Stromausfall alle Datenbestände unbeschädigt bleiben. Leitungen für Stromversorgung und Telekommunikation können z. B. mittels unterirdischer Zuführungen über unterschiedliche Zuleitungswege vor Unterbrechung, Störung, Beschädigung und Abhören geschützt werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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