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+PS-06.02B |
PS-06.02BUnterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) und Netzersatzanlagen (NEA) sind so ausgelegt, dass die in der Service Level-Vereinbarung enthaltenen Verfügbarkeitsanforderungen eingehalten werden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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