+PS-06.03B

PS-06.03B

Der Schutz der Leitungen für Stromversorgung und Telekommunikation wird regelmäßig, mindestens aber alle zwei Jahre, sowie bei Manipulationsverdacht durch qualifiziertes Personal hinsichtlich der folgenden Aspekte überprüft:

1. Spuren gewaltsamer Öffnungsversuche an geschlossenen Verteilern;

2. Aktualität der im Verteiler befindlichen Dokumentation;

3. Übereinstimmung der tatsächlichen Beschaltung und Rangierungen mit der Dokumentation;

4. Unversehrtheit der Kurzschlüsse und Erdungen nicht benötigter Kabel und Leitungen; und

5. unzulässige Einbauten und Veränderungen.

Ergänzende Informationen

Das Unterkriterium verlangt, dass die Überprüfung mindestens alle zwei Jahre durchgeführt wird. Wenn während des festgelegten Zeitraums einer Typ-2-Prüfung keine solche Überprüfung durchgeführt wurde, sollt der Prüfer im Prüfbericht vermerken, dass die entsprechenden Kontrollen mit zweijährigem Zyklus im hiesigen Prüfzeitraum nicht durchgeführt wurden. Für die Bewertung der Ausgestaltung der Kontrolle kann der Prüfer Nachweise über die vorherige Überprüfung einholen, auch wenn diese Überprüfung nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums des Auftrags stattgefunden hat. Wenn zwei Jahre lang keine Überprüfung durchgeführt wurde, soll der Prüfer eine Abweichung vermerken.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge