+PS-06.01AC

PS-06.01AC

Das Kälteversorgungssystem ist so ausgelegt, dass die zulässigen Betriebs- und Umgebungsparameter auch an mindestens fünf unmittelbar aufeinander folgenden Tagen mit den höchsten Außentemperaturen, von denen vernünftigerweise geschätzt werden kann, dass sie an den Standorten der Räumlichkeiten und Gebäude innerhalb der Lebensdauer des Kühlversorgungssystems mit einem angemessenen Sicherheitsaufschlag auftreten können, sichergestellt sind.

Ergänzende Informationen

Dieses Unterkriterium verlangt die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Erfüllung der in PS-01.03AC geforderten Richtlinie. Der Cloud-Anbieter bestimmt die höchsten Außentemperaturen, von denen vernünftigerweise geschätzt werden kann, dass sie an den Standorten der Räumlichkeiten und Gebäude innerhalb der Lebensdauer des Kühlversorgungssystems auftreten können, ebenfalls als Teil von PS-01.03AC.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge