+PSS-02.01B

PSS-02.01B

Der Cloud-Anbieter überprüft den Cloud-Dienst durch geeignete Verfahren auf Schwachstellen, die durch den Softwareentwicklungsprozess in den Cloud-Dienst einfließen können.

Ergänzende Informationen

Bekannte Schwachstellen in extern bezogenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssystemen), die für die Entwicklung und Bereitstellung des Cloud-Dienstes verwendet werden, aber nicht den Softwareentwicklungsprozess des Cloud-Anbieters durchlaufen, sind Gegenstand des Kriteriums OPS-25 (Management von Schwachstellen, Vorfällen und Fehlern - Schwachstellenscans).

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge