+PSS-02.03B

PSS-02.03B

Der Schweregrad identifizierter Schwachstellen wird nach definierten Kriterien beurteilt und Maßnahmen zur zeitnahen Behebung oder Mitigation eingeleitet.

Ergänzende Informationen

Bekannte Schwachstellen in extern bezogenen Systemkomponenten (z. B. Betriebssystemen), die für die Entwicklung und Bereitstellung des Cloud-Dienstes verwendet werden, aber nicht den Softwareentwicklungsprozess des Cloud-Anbieters durchlaufen, sind Gegenstand des Kriteriums OPS-25 (Management von Schwachstellen, Vorfällen und Fehlern - Schwachstellenscans).

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge