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+Artikel 4 Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten |
Artikel 4 Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-KreditkartenArtikel 4 Interbankenentgelte für Transaktionen mit Verbraucher-Kreditkarten Das Interbankenentgelt, das Zahlungsdienstleister bei Kreditkartentransaktionen pro Zahlungsvorgang bieten oder verlangen dürfen, beträgt höchstens 0,3 % des Transaktionswerts. Für inländische Kreditkartentransaktionen können die Mitgliedstaaten eine unter diesem Wert liegende Obergrenze für das Interbankenentgelt pro Zahlungsvorgang festlegen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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