+Artikel 6 d)
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Artikel 6 d)
sie verlangen von der Zweigstelle oder dem mehrheitlich im Besitz der Gruppe befindlichen Tochterunternehmen in dem Drittland die regelmäßige Bereitstellung relevanter Informationen für die Geschäftsleitung des Kredit- oder Finanzinstituts, darunter mindestens die folgenden Angaben:
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i)
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Anzahl der Kunden mit hohem Risiko und aggregierte statistische Daten, die einen Überblick über die Gründe bieten, die dazu führten, dass Kunden als Kunden mit hohem Risiko eingestuft wurden, wie zum Beispiel der Status einer „politisch exponierten Person“;
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ii)
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Anzahl der erkannten und gemeldeten verdächtigen Transaktionen und aggregierte statistische Daten, die einen Überblick über die Umstände bieten, die zu einem Verdacht führten;
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1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- Builddate: 14.05.2019 00:00:00 -Doknr: CELEX:32019R0758
- EULAW_ET -
EULAW_ET
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