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Falls Cloud-Kunden virtuelle Maschinen oder Container mit dem Cloud-Dienst betreiben, ist der bereitgestellte Cloud-Dienst mit Funktionalitäten ausgestattet, die die folgenden Aspekte sicherstellen: 1. Cloud-Kunden können die Auswahl von Images virtueller Maschinen oder Containern nach ihren Vorgaben einschränken, sodass Cloud-Nutzer des Cloud-Kunden nur die gemäß diesen Einschränkungen freigegebenen Images oder Container starten können; 2. Falls der Cloud-Anbieter dem Cloud-Kunden Images virtueller Maschinen oder Container bereitstellt, informiert der Cloud-Anbieter den Cloud-Kunden in angemessener Weise über die gegenüber der vorherigen Version vorgenommenen Änderungen; 3. Vom Cloud-Anbieter bereitgestellte Images sind mit Informationen zu ihrer Herkunft gekennzeichnet; und 4. Die vom Cloud-Anbieter bereitgestellten Images sind nach allgemein akzeptierten Branchenstandards gehärtet. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium ist für das Servicemodell SaaS typischerweise nicht anwendbar. Allgemein akzeptierte Branchenstandards sind z. B. der Security Configuration Benchmark des Center for Internet Security (CIS) oder die entsprechenden Bausteine im BSI IT-Grundschutz-Kompendium.
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