+PSS-12.02B

PSS-12.02B

Die Verarbeitung und Speicherung von Cloud-Kundendaten innerhalb der Service-Organisationen des Cloud-Anbieters hält sich ebenfalls an die vom Cloud-Kunden ausgewählten Regionen.

Ergänzende Informationen

Dieses Kriterium ergänzt die Allgemeine Bedingung GC-01. Es verlangt nicht, dass der Cloud-Anbieter mehrere Regionen oder Partitionen anbietet. Falls der Cloud-Anbieter nur eine Partition für den/die im Geltungsbereich befindlichen Cloud-Dienst(e) anbietet, stellt dies keine Abweichung vom Kriterium dar.

Falls das Zusatz-Unterkriterium nur für ausgewählte Partitionen im Geltungsbereich eines Attestierungsauftrags gemäß diesem Katalog anwendbar ist, sollte dies in der Beschreibung seines internen Kontrollsystems für den Cloud-Dienst durch den Cloud-Anbieter dargestellt werden.

Dieses Kriterium ist eine Voraussetzung für technische Dienst-Souveränität.

Die Überwachung von Threat Intelligence Daten, die keine Cloud-Kundendaten und keine Kontodaten umfassen, sowie die Protokollierung erforderlicher Routing-Informationen wie IP-Adressen müssen nicht geografisch auf eine einzelne Partition beschränkt sein.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge