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+PSS-12.02B |
PSS-12.02BDie Verarbeitung und Speicherung von Cloud-Kundendaten innerhalb der Service-Organisationen des Cloud-Anbieters hält sich ebenfalls an die vom Cloud-Kunden ausgewählten Regionen. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium ergänzt die Allgemeine Bedingung GC-01. Es verlangt nicht, dass der Cloud-Anbieter mehrere Regionen oder Partitionen anbietet. Falls der Cloud-Anbieter nur eine Partition für den/die im Geltungsbereich befindlichen Cloud-Dienst(e) anbietet, stellt dies keine Abweichung vom Kriterium dar. Falls das Zusatz-Unterkriterium nur für ausgewählte Partitionen im Geltungsbereich eines Attestierungsauftrags gemäß diesem Katalog anwendbar ist, sollte dies in der Beschreibung seines internen Kontrollsystems für den Cloud-Dienst durch den Cloud-Anbieter dargestellt werden. Dieses Kriterium ist eine Voraussetzung für technische Dienst-Souveränität. Die Überwachung von Threat Intelligence Daten, die keine Cloud-Kundendaten und keine Kontodaten umfassen, sowie die Protokollierung erforderlicher Routing-Informationen wie IP-Adressen müssen nicht geografisch auf eine einzelne Partition beschränkt sein. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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