+SIM-03.03B

SIM-03.03B

Wenn der Cloud-Anbieter feststellt, dass er externe Unterstützung für die Bearbeitung eines Sicherheitsvorfalls benötigt, wählt er einen Dienst zur Reaktion auf Vorfälle auf der Grundlage von dessen Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit oder durch Befolgung der Empfehlungen einer nationalen Cybersicherheitsbehörde aus.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge