+SIM-03.03B
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SIM-03.03B
Wenn der Cloud-Anbieter feststellt, dass er externe Unterstützung für die Bearbeitung eines Sicherheitsvorfalls benötigt, wählt er einen Dienst zur Reaktion auf Vorfälle auf der Grundlage von dessen Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit oder durch Befolgung der Empfehlungen einer nationalen Cybersicherheitsbehörde aus.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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