+SP-02.02B

SP-02.02B

Überarbeitete Richtlinien und Verfahren werden von der angemessenen Leitungsebene genehmigt, bevor sie Gültigkeit erlangen, und werden internem und externem Personal kommuniziert und zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Informationen

Wesentliche Änderungen umfassen unter anderem alle Umstände oder Ereignisse, die den Geltungsbereich, die Wirksamkeit oder die Ziele der Informationssicherheitsrichtlinie wesentlich beeinflussen. Konkret sind wesentliche Änderungen z. B.:

1. Größere technische oder architektonische Änderungen an der Cloud-Plattform (z. B. Einführung neuer Infrastrukturdienste, Cloud-Migration, Einführung eines neuen Serviceangebots);

2. Wesentliche Aktualisierungen nationaler oder internationaler Gesetze, Vorschriften oder sektorspezifischer Standards (z. B. NIS2, DORA, DSGVO), die die Verpflichtungen zur Informationssicherheit beeinflussen;

3. Reorganisation oder Fusion/Übernahme von Organisationseinheiten, welche die Führung, Entscheidungsfindung oder zentrale sicherheitsbezogene Verantwortlichkeiten betreffen;

4. Wesentliche Änderungen in vertraglichen Anforderungen, Risikobewertungen, operativen Prozessen oder der Bedrohungslage (z. B. neues Threat Intelligence, das auf neu entstehende Risiken hinweist, Vorfälle in der Lieferkette);

5. Größere Sicherheitsvorfälle oder -verletzungen, die eine Überarbeitung der Vorfallsbewältigung erfordern;

6. Einführung oder Außerbetriebnahme von Servicekomponenten, welche die Cloud-Kundendaten oder Trust Boundaries betreffen; und

7. Änderungen in der Zusammensetzung oder den Verantwortlichkeiten der obersten Leitung oder des Lenkungsausschusses für Informationssicherheit.

Für eine effiziente Überprüfung kann der Cloud-Anbieter die Art jeder wesentlichen Änderung, die Begründung für die Überprüfung und das Ergebnis von Richtlinienanpassungen dokumentieren. Eine automatisierte Nachverfolgung von Richtlinienänderungen und eine manuelle Verifizierung des Inhalts können ebenfalls in den Überprüfungsworkflow integriert werden.

Die oberste Leitung ist eine angemessene Leitungsebene für die Genehmigung der Informationssicherheitsrichtlinie.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge