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+SP-03.05B |
SP-03.05BAusnahmen von Richtlinien und Verfahren der Informationssicherheit, die zu einer Abweichung (vgl. 3.4.12) von einem anwendbaren C5-Kriterium innerhalb des Geltungsbereichs eines Attestierungsauftrags (vgl. 3.4.1) führen würden, sind nicht zulässig. Ergänzende Informationen Dieses Kriterium bezieht sich auf Richtlinien und Verfahren und fordert, dass auf dieser Ebene keine schriftlich niedergelegten Abweichungen von anwendbaren C5-Kriterien zulässig sind. Ergänzende Informationen Ausnahmen im Sinne des Kriteriums können organisatorische oder technische Ursachen haben, wie zum Beispiel: 1. Eine Organisationseinheit soll von vorgesehen Prozessen und Verfahren abweichen, um Anforderungen eines Cloud-Kunden zu erfüllen; und 2. Einer Systemkomponente fehlen technische Eigenschaften, um sie gemäß den anwendbaren Anforderungen zu konfigurieren. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Regulierungen2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Regulierungen
Verknüpfte Vorgänge
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