+KAPITEL 4 WESENTLICHE ÜBERTRAGUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN
---+Artikel 27f Anzeige wesentlicher Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
------+27 f artikla 1.
------+27 f artikla 2.
------+27 f artikla 3.
---+Artikel 27g Informationspflichten und Sanktionen

KAPITEL 4 WESENTLICHE ÜBERTRAGUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN

KAPITEL 4 WESENTLICHE ÜBERTRAGUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 27f Anzeige wesentlicher Übertragungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Artikel 27g Informationspflichten und Sanktionen

Artikel 27g

Informationspflichten und Sanktionen

Versäumen es die Unternehmen, den geplanten Vorgang im Voraus gemäß Artikel 27f Absatz 1 anzuzeigen, so schreiben die Mitgliedstaaten den zuständigen Behörden vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • Builddate: 11.07.2026 00:00:00 -Doknr: CELEX:32013L0036
  • EULAW_FI -

    EULAW_FI