+SSO-03.02B
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SSO-03.02B
Der Cloud-Anbieter holt vor der Verarbeitung von Cloud-Kundendaten, abgeleiteten Cloud-Dienstdaten oder Kontodaten die schriftliche Genehmigung des Cloud-Kunden ein, falls er Service-Organisationen einsetzt. Dies kann durch eine Genehmigung des Cloud-Kunden je Service-Organisation oder im Wege einer allgemeinen Vorabgenehmigung zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden erreicht werden. Ergänzende Informationen Dieses Unterkriterium gilt nicht für abgeleitete Cloud-Dienstdaten, die keine kundeneigenen Daten enthalten. Beispiele für solche abgeleiteten Cloud-Dienstdaten sind Betriebskennzahlen oder technische Telemetriedaten.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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