+SSO-03.02B

SSO-03.02B

Der Cloud-Anbieter holt vor der Verarbeitung von Cloud-Kundendaten, abgeleiteten Cloud-Dienstdaten oder Kontodaten die schriftliche Genehmigung des Cloud-Kunden ein, falls er Service-Organisationen einsetzt. Dies kann durch eine Genehmigung des Cloud-Kunden je Service-Organisation oder im Wege einer allgemeinen Vorabgenehmigung zwischen dem Cloud-Anbieter und dem Cloud-Kunden erreicht werden.

Ergänzende Informationen

Dieses Unterkriterium gilt nicht für abgeleitete Cloud-Dienstdaten, die keine kundeneigenen Daten enthalten. Beispiele für solche abgeleiteten Cloud-Dienstdaten sind Betriebskennzahlen oder technische Telemetriedaten.

1. Übersicht

Bezeichnung Standard

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Regulierungen

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Regulierungen

Regulierungen
Quelle Regulierung

Verknüpfte Vorgänge