+SSO-03.01AS
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SSO-03.01AS
Falls sich der Cloud-Anbieter für den Betrieb des Cloud-Dienstes auf Assets eines Lieferanten oder auf Dienstleistungen von Subservice-Organisationen stützt, erlaubt er diesen Lieferanten oder Service-Organisationen keinen Zugriff auf Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten oder Kontodaten. Ausnahmen sind nur zulässig, falls der Cloud-Anbieter eine Risikobeurteilung gemäß OIS-07 hinsichtlich der Möglichkeit durchgeführt hat, dass Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten oder Kontodaten offengelegt werden, und sichergestellt ist, dass alle Vorgänge, die Zugriff auf diese Datentypen erfordern, von autorisiertem Personal durchgeführt oder überwacht werden (vgl. HR-01).
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Regulierungen
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Regulierungen
Regulierungen
| Quelle |
Regulierung |
Verknüpfte Vorgänge
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