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Der Cloud-Anbieter führt ein Verzeichnis zur Steuerung und Überwachung der Service-Organisationen, die Dienstleistungen zur Erbringung des Cloud-Dienstes beitragen. Die folgenden Informationen werden im Verzeichnis geführt: 1. Firmenname; 2. Anschrift des Hauptsitzes; 3. Geltende Rechtsordnung; 4. Standorte, an denen Cloud-Kundendaten, abgeleitete Cloud-Dienstdaten, Cloud-Anbieterdaten und Kontodaten verarbeitet und gespeichert werden; 5. Verantwortliche Kontaktgruppe/-person bei der Service-Organisation; 6. Verantwortliche Kontaktgruppe/-person beim Cloud-Anbieter; 7. Beschreibung der Dienstleistung; 8. Klassifizierung auf Basis der Risikobeurteilung; 9. Beginn der Dienstleistungsnutzung; und 10. Nachweise über die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Anforderungen. Ergänzende Informationen Zur Erfüllung des Basiskriteriums ist es nicht notwendig, ein einziges zentrales Verzeichnis zu führen.
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