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+Artikel 90 Offenlegung der Kapitalrendite |
Artikel 90 Offenlegung der KapitalrenditeArtikel 90 Offenlegung der Kapitalrendite Die Institute legen in ihrem Jahresbericht als einen der Schlüsselindikatoren ihre Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme, offen. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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